Die tägliche Kontrolle eines Gabelstaplers wird in der Praxis sicher nicht täglich ausgeführt, sollte aber nicht vernachlässigt werden. Mängel am Stapler können nicht nur für einen selbst, sondern auch für Kollegen tödlich sein. Nicht zuletzt freut sich auch der Chef, lassen sich doch bei früh entdeckten Mängeln kosten, etwa für einen neuen Stapler, sparen.

Gabelstapler sind nicht selten in vielen Betrieben rund um’s Jahr (und im drei-Schicht-Betrieb auch noch rund um die Uhr) in Betrieb. Entsprechend hoch ist also der Verschleiß und die Beanspruchung an unser Gefährt. Um die Funktionssicherheit des Flurförderzeugs weiter zu gewährleisten ist der Staplerfahrer verpflichtet, vor Schichtbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung des Staplers durchzuführen.

Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung rund um den Stapler geht es zunächst einmal um den äußeren Zustand:

  • Gibt es erkennbare Beschädigungen an Karosserie oder Hubmast?
  • Sind die Reifen in Ordnung? Gibt es Schäden oder Fremdkörper in den Reifen? Sind die Radmuttern richtig angezogen? Stimmt der Druck bei Luftreifen?
  • Weisen die Gabelzinken Beschädigungen auf? Sind sie ordnungsgemäß gesichert?
  • Ist eine vorhandene Anhängevorrichtung unbeschädigt?
  • Ist die Spannung der Lastketten gleichmäßig und ausreichend?
  • Sind das Fahrerschutzdaches und seine Befestigung in Ordnung?
  • Ist das Lastschutzgitter in Ordnung?
  • Hat das Hydrauliköl den richtigen Füllstand? Tropft etwas oder tritt Hydrauliköl irgendwo aus?
  • Sind – bei Verbrennungsmotoren – Luftfilter sauber?
  • Sind die Pedale griffig?
  • Sind bei Staplern mit Gasabtrieb die Flaschen richtig befestigt und die Anschlüsse fest?
  • Sind – je nach Antriebsart – die Füllstände von Kühlwasser und Motoröl richtig bzw. ist die Batteriespannung in Ordnung?

Funktionsprüfung

  • Sind Beleuchtung, Hupe und ggf. akustischer Rückfahrwarner funktionstüchtig?
  • Ist das Lenkungsspiel maximal zwei Finger breit?
  • Funktionieren Betriebs- und Feststellbremse?
  • Ist die Führung des Lastaufnahmemittels in Ordnung? Gibt es Unregelmäßigkeiten der Führung beim Ausfahren bis Maximalstellung?
  • Ist die Abgasanlage dicht?
  • Tritt bei Neutralstellung des Hydrauliksystems kein Nachsenken auf?

Bei festgestellten Mängeln darf der Stapler nicht in Betrieb genommen werden. Festgestellte Mängel müssen umgehendem dem Vorgesetzten oder Schichtleiter mitgeteilt werden und der Stapler sollte an einem Ort abgestellt werden, wo er nicht versehentlich von Kollegen verwendet werden kann. Am besten wird der Stapler mit einer Keile unterlegt oder mit einem Schild markiert. Um einen defekten Stapler darf sich nur authorisiertes Personal kümmern, d.h. eine eigene innerbetriebliche Instandhaltung/Werkstatt oder ein Fremdservice – niemals der Staplerfahrer oder die Kollegen! Staplerfahrer Klaus lässt grüßen. 😉

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