Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt in Deutschland ein sogenanntes Sonn- und Feiertagsverbot. Dieses beläuft sich, wie der Name schon sagt, jeden Sonntag und jeden Feiertag über den Zeitraum von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Dazu zählen geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern, inklusive Leerfahrten.

Geregelt wird dies in der Straßenverkehrsordnung (§ 30 StVO).

Funfact: Zu Beginn der Corona-Krise 2020 wurde das Sonn- und Feiertagsverbot für LKW für einige Monate befristet aufgehoben. Das Ferienfahrverbot galt im Sommer auch nur teilweise.

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