Ursachen und Wirkung der Abschreibungen
Das Anlagevermögen ist dazu bestimmt, dem Unternehmen langfristig zu dienen. Bei abnutzbaren Anlagegütern (z.B. Gebäude, Maschinen, DV-Anlagen, Büroausstattung, usw.) ist die Nutzungsdauer jedoch begrenzt. Der Wert dieser Sachanlagen mindert sich durch
- Nutzung (Gebrauch),
- natürlicher Verschleiß,
- technischer Fortschritt und
- außergewöhnliche Ereignisse.
Diese Wertminderungen werden in der Regel zum Jahresabschluss als Aufwand auf dem Konto Abschreibungen auf Sachanlagen erfasst.
Dieser Werteverzehr der Vermögengegenstände des Anlagevermögens werden handelsrechtlich als Abschreibungen bezeichnet, steuerrechtlich werden die Abschreibungen als „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA bezeichnet.
Merke
- Die Wertminderung der Anlagegüter wird durch Abschreibungen erfasst.
- Durch die Abschreibung werden die Anschaffungskosten (vgl. § 255 I HGB) eines Anlagegutes auf seine Nutzungsdauer (Jahre) verteilt.
- Handelsgesetzbuch § 255 Bewertungsmaßstäbe (Auszug) (1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.
- Die Nutzungsdauer ist die „theoretische Lebensdauer“ eines Vermögensgegenstandes in Jahren. Die Nutzungsdauer für die Abschreibungen wird vom Finanzamt vorgegeben und wird als „Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle“ bezeichnet.
- Abschreibungen mindern als Aufwand den Gewinn und somit die gewinnabhängigen Steuern, wie z.B. die Einkommenssteuer.
- Es werden in Kostenrechnung die sogenannten kalkulatorischen Abschreibungen eingesetzt. In der Kalkulation der Verkaufspreise der Produkte werden die Abschreibungen als Kosten angesetzt. Über den Verkauf der Leistungen bzw. über die Umsatzerlöse fließen die ein-kalkulierten Abschreibungsbeträge in Form von liquiden Mitteln (Geld) in das Unternehmen zurück. Diese Mittel stehen dem Unternehmen für Anschaffungen (Investitionen) im Sachanlagevermögen zur Verfügung. (Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen)