LKW-Fahrer haben eh schon keinen leichten Job. Oftmals sind sie selten daheim, übernachten an fremden Orten, viele hundert Kilometer von seinen Liebsten entfernt, machen Überstunden ohne Ende und werden am Ende auch noch schlecht bezahlt, müssen sich mit Fahrern rumschlagen, die kaum Deutsch können und fahren total übermüdet mit ihrem Tonnenschweren Gerät vollbepackt auf Autobahnen.
Doch, moment. Um wenigstens das letzte zu verhindern, wurden vom Gesetzgeber strenge Auflagen eingeführt. Diese sind als „Lenk- und Ruhezeiten“ bekannt und um genau diese soll es heute gehen.
Doch zuerst einmal:
Was ist die Ruhezeit?
Die Ruhezeit ist der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum, der LKW-Fahrern zur freien Verfügung steht und währenddessen sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Verboten ist ebenso in Arbeitsbereitschaft zu sein.
Bereitschaft kennt man vielleicht von Berufen wie Feuerwehr oder der Polizei. Heißt, wenn der LKW-Fahrer seine Ruhezeit in seinem LKW macht, muss er nicht ständig mit einem Auge auf sein Handy schielen oder Angst haben zu müssen, dass sein Chef anruft und ihn losschickt, weil er dringend gebraucht wird. Ruhezeit ist Ruhezeit und die soll auch in Ruhe genutz werden.
Wie lange ist die Ruhezeit?
Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden und muss während eines Zeitraums von 24 Stunden (nicht pro Kalendertag) genommen werden. Sie gilt für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und gelten in allen Ländern der Europäischen Union.
Bei einer Tagesruhezeit von 12 Stunden, ist eine Aufteilung der Ruhezeit in zwei Abschnitten möglich, wobei zuerst 3 Stunden und dann 9 Stunden Ruhezeit zu nehmen ist. Dies bildet aber eine Ausnahme.
Regelung der täglichen Lenkzeit
Maximal 9 Stunden. Zwei Mal wöchentlich sind maximal 10 Stunden möglich.
Regelung der wöchentlichen Lenkzeit
Höchstens 56 Stunden pro Woche.
Aber: Höchstens 90 Stunden in 2 aufeinanderfolgenden Wochen
Regelung der Lenkzeitunterbrechung
Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Auch hier wieder eine Besonderheit: Die 45 Minuten Lenkzeitunterbrechung sind aufteilbar in einmal 15 Minuten und einmal 30 Minuten.
Viele LKW-Fahrer nehmen diese Pause, wenn sie gerade abgeladen oder beladen werden bei einem Kunden. Dies ist aber individuell verschieden und muss nicht so gehandhabt werden. Viele bevorzugen es auch lieber ihre Pause bewusst abgestellt irgendwo allein zu machen, wozu sie auch ein Recht darauf haben.
Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
Achtung, nicht verwechseln mit der wöchentlichen Lenkzeit!
Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden.
Ihr habt geahnt, was jetzt kommt. Genau, die Ausnahme:
Die wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden reduziert werden, welche aber innerhalb von 3 Kalenderwochen wieder auszugleichen ist. Dieser Ausgleich ist im Anschluss an eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit zu gewähren.