Pflichten des Lagerhalters

Zu den Aufgaben, bzw. Pflichten des Lagerhalters gehört unter anderem:

  • Sorgsam mit der eingelagerten Ware umgehen
  • Ordnungsgemäß zu lagern
  • Bei Aufforderung die Ware herausgeben (Herausgabepflicht)
  • Unverzüglich Mitteilung geben bei Schäden
  • Lagerschein ausstellen
  • Falls verlangt, die eingelagerte Ware versichern (Versicherungsschutz)
  • Ware an den Empfangsberechtigten aushändigen

Rechte des Lagerhalters

Zu den Rechten des Lagerhalters gehört unter anderem:

  • Recht auf Vergütung, Miete oder Aufwendungsersatz
  • Ausübung des Pfandrechts, bei Nichtzahlung
  • Kündigungsrecht

Pflichten des Einlagerers

Zu den Aufgaben, bzw. Pflichten des Einlagerers gehört unter anderem:

  • Die vereinbarte Vergütung, bzw. Miete bezahlen
  • Mitteilung geben, falls Gefahrstoffe gelagert werden sollen und welche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind
  • Das Lagergut ordentlich und korrekt Kennzeichnen

Rechte des Einlagerers

Zu den Rechten des Einlagerers gehört unter anderem:

  • Besichtigung des Gutes zu den Geschäftszeiten
  • Entnahme von Proben
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