Pflichten des Lagerhalters
Zu den Aufgaben, bzw. Pflichten des Lagerhalters gehört unter anderem:
- Sorgsam mit der eingelagerten Ware umgehen
- Ordnungsgemäß zu lagern
- Bei Aufforderung die Ware herausgeben (Herausgabepflicht)
- Unverzüglich Mitteilung geben bei Schäden
- Lagerschein ausstellen
- Falls verlangt, die eingelagerte Ware versichern (Versicherungsschutz)
- Ware an den Empfangsberechtigten aushändigen
Rechte des Lagerhalters
Zu den Rechten des Lagerhalters gehört unter anderem:
- Recht auf Vergütung, Miete oder Aufwendungsersatz
- Ausübung des Pfandrechts, bei Nichtzahlung
- Kündigungsrecht
Pflichten des Einlagerers
Zu den Aufgaben, bzw. Pflichten des Einlagerers gehört unter anderem:
- Die vereinbarte Vergütung, bzw. Miete bezahlen
- Mitteilung geben, falls Gefahrstoffe gelagert werden sollen und welche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind
- Das Lagergut ordentlich und korrekt Kennzeichnen
Rechte des Einlagerers
Zu den Rechten des Einlagerers gehört unter anderem:
- Besichtigung des Gutes zu den Geschäftszeiten
- Entnahme von Proben
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