Der Empfänger hat bei der Warenprüfung beim zweiseitigen Handelskauf folgende Pflichten:
- Prüfpflichten
- Beachtung der Verjährungsfristen
- Rügepflicht/Reklamationspflicht
- Aufbewahrungspflicht
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Der Empfänger hat bei der Warenprüfung beim zweiseitigen Handelskauf folgende Pflichten: