Laut dem HGB (Handelsgesetzbuch) muss jeder Kaufmann zum Ende des Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Die Inventur bietet eben jene Grundlage dafür. Ferner hat das Unternehmen selbst Interesse daran, dass der Soll-Bestand mit dem Ist-Bestand übereinstimmt um etwa Lieferausfälle vorzubeugen.
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