Wie alles in Deutschland, werden auch die höchstzulässigen Maße für Güterkraftwagen durch irgendeine Behörde oder eine Ordnung festgelegt. In diesem Fall schimpft sich die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung dafür schuldig.

Nach ihr dürfen LKW in Deutschland 18,75 m lang (gesamte Lastzuglänge), 2,55 m breit (außen) und maximal 4 m hoch sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 t besitzen.

Eine Ausnahme bildet das Isothermfahrzeug (Kühlfahrzeuge), die 2,60 m breit sein dürfen. Ebenso die LKW, die im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr (etwa LKW-Eisenbahn) ein Gesamtgewicht von 44 t haben dürfen.

Gewicht und Maße eines 7,5-t-LKW

Länge außen5200mm – 7100mmLänge innen5150mm – 7050mm
Breite außen2435mmBreite innen2400mm
Höhe außen2300mmHöhe innen2260mm

Anzahl EUR-Paletten ungestapelt: 12 – 16 Paletten

Gewicht und Maße eines Gliederzug mit 3-Achs-/2-Achs-Zugkombination

MotorwagenAnhängerMotorwagenAnhänger
Länge außen7825mm7825mmLänge innen7700mm7700mm
Breite außen2500mm2500mmBreite innen2440mm2440mm
Höhe außen2600mm2600mmHöhe innen2350mm2350mm

Anzahl EUR-Paletten ungestapelt: Motorwagen: 18 Paletten; Anhänger: 18 Paletten

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