Wie alles in Deutschland, werden auch die höchstzulässigen Maße für Güterkraftwagen durch irgendeine Behörde oder eine Ordnung festgelegt. In diesem Fall schimpft sich die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung dafür schuldig.
Nach ihr dürfen LKW in Deutschland 18,75 m lang (gesamte Lastzuglänge), 2,55 m breit (außen) und maximal 4 m hoch sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 t besitzen.
Eine Ausnahme bildet das Isothermfahrzeug (Kühlfahrzeuge), die 2,60 m breit sein dürfen. Ebenso die LKW, die im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr (etwa LKW-Eisenbahn) ein Gesamtgewicht von 44 t haben dürfen.
Gewicht und Maße eines 7,5-t-LKW
Länge außen | 5200mm – 7100mm | Länge innen | 5150mm – 7050mm |
Breite außen | 2435mm | Breite innen | 2400mm |
Höhe außen | 2300mm | Höhe innen | 2260mm |
Anzahl EUR-Paletten ungestapelt: 12 – 16 Paletten
Gewicht und Maße eines Gliederzug mit 3-Achs-/2-Achs-Zugkombination
Motorwagen | Anhänger | Motorwagen | Anhänger | ||
Länge außen | 7825mm | 7825mm | Länge innen | 7700mm | 7700mm |
Breite außen | 2500mm | 2500mm | Breite innen | 2440mm | 2440mm |
Höhe außen | 2600mm | 2600mm | Höhe innen | 2350mm | 2350mm |
Anzahl EUR-Paletten ungestapelt: Motorwagen: 18 Paletten; Anhänger: 18 Paletten