Im Verbandbuch steht jetzt innerhalb eines Betriebs und Unternehmens durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahme. Die Angaben müssen mindestens fünf Jahre aufgehoben werden, bis sie entsorgt oder vernichtet werden dürfen.

Enthalten sein muss bei einem Verbandbuch-Eintrag mindestens die folgenden Informationen:

  • Zeit, Ort und Unfallgeschehen
  • Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung
  • Zeitpunkt, Art und Weise der eingeleiteten Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Namen des Verletzten, der Unfallzeugen und der am Geschehen beteiligter Ersthelfer
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